Wenn ein Marder regelmäßig auf dem Dachboden lärmt oder Kabel im Auto durchbeißt, ist die Verzweiflung oft groß. Viele Betroffene stellen sich dann die Frage: Darf man Marder einfach fangen oder sogar töten? Die rechtliche Lage dazu ist eindeutig – aber vielen nicht bekannt. Wir erklären,, was erlaubt ist, welche Strafen drohen und warum die Hilfe eines Profis oft der sicherste Weg ist.
Auch wenn Marder wie Plagegeister wirken, zählen sie in Deutschland zu den geschützten Wildtieren. Rechtlich relevant ist dabei vor allem der Steinmarder (Martes foina) – die Art, die am häufigsten in Wohngebäuden und Fahrzeugen anzutreffen ist.
Laut § 39 BNatSchG ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch Fortpflanzungs-, Ruhe- oder Zufluchtsstätten dürfen nicht zerstört werden – was etwa bei der Sanierung eines Dachbodens mit Mardernest beachtet werden muss.
Der Steinmarder unterliegt zusätzlich dem Jagdrecht (§ 1 BJagdG), allerdings mit ganzjähriger Schonzeit in vielen Bundesländern. Das bedeutet: Auch Jäger dürfen ihn nicht ohne Weiteres bejagen oder töten. In einigen Regionen ist nur außerhalb der Schonzeit eine kontrollierte Entnahme möglich – und das auch nur mit Genehmigung.
Viele Hausbesitzer denken darüber nach, Marder selbst zu fangen, z. B. mit Lebendfallen. Doch Vorsicht: Auch das ist nicht ohne Weiteres erlaubt.
Das Aufstellen und Betreiben von Lebendfallen erfordert in der Regel:
Fällt ein Tier in eine unsachgemäß aufgestellte Falle oder leidet dort unnötig, kann das als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gewertet werden.
Ein Marder darf unter keinen Umständen von Privatpersonen getötet oder verletzt werden. Das wäre ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und kann mit empfindlichen Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Alle genannten Methoden wirken, wenn überhaupt, nur zeitlich begrenzt und sind stark abhängig von Ort, Tier und Intensität des Befalls. Ein bereits etablierter Marder lässt sich durch ein bisschen Essig oder Lärm nicht beeindrucken.
Selbst wenn ein Marder kurzzeitig verschwindet, bleibt das Problem bestehen: Die Zugänge zum Gebäude oder Fahrzeug sind weiterhin offen. Ohne bauliche Maßnahmen kehrt der Marder meist bald zurück – oder ein anderes Tier übernimmt das Revier.
Die Gesetzeslage ist nicht nur klar – sie wird auch konsequent durchgesetzt.
Wer einen Marder tötet, verletzt oder illegal fängt, muss mit Strafen rechnen:
Ein weiterer Punkt: Wer ohne Genehmigung handelt und dabei Schäden verursacht (z. B. beim Entfernen von Nestern), riskiert auch den Verlust von Versicherungsschutz, etwa bei Gebäude- oder Haftpflichtversicherungen.
Wer sich vor Marderschäden schützen will, ohne Gesetze zu verletzen, sollte sich an einen zugelassenen Schädlingsbekämpfer wenden.
Was Profis anders machen
Wir als Kammerjäger mit Fokus auf Marder-Problemen arbeiten:
Das Ergebnis: Der Marder wird langfristig und legal vertrieben – und das ohne unnötige Risiken für Mensch, Tier oder Rechtssicherheit.
So lästig sie auch sein mögen: Marder sind geschützte Wildtiere – und dürfen nicht einfach gefangen oder getötet werden. Wer auf eigene Faust handelt, riskiert hohe Bußgelder und macht sich unter Umständen strafbar. Die beste Lösung: Einen Experten beauftragen, der legal, tierschonend und nachhaltig für Ruhe sorgt. So bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite – und der Marder dauerhaft fern.
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